
The question is whether “OpenAI-Börsengang (IPO) mit Bewertung von 1 Billion USD oder mehr vor 2027?” occurs by the stated deadline and under the published conditions.
A Yes outcome requires the stated conditions to be met; No covers the alternative.
The qualifying event, evidence source, cutoff time, and any exceptions are documented in the Resolution Rules below.
Feb. 21, 2026 · 15:33 GMT+3
Jan. 1, 2027 · 07:59 GMT+3
Jan. 1, 2027 · 08:29 GMT+3
Daily volume
+0.5% 24h$0
Sep 4 volume
Dieser Markt wird sich auf "Ja" auflösen, wenn OpenAI einen Initialen Börsengang (IPO) mit einer Bewertung von 1 Billion USD oder mehr zum Zeitpunkt des IPOs bis zum 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr ET, durchführt. Andernfalls wird er sich auf "Nein" auflösen.
Ein "Initialer Börsengang (IPO)" bezieht sich auf den ersten Verkauf von OpenAI-Aktien an die Öffentlichkeit über eine regulierte Börse.
OpenAI wird als eine Bewertung von 1 Billion USD angesehen, wenn die Marktkapitalisierung, die sich aus dem IPO-Ausgabepreis multipliziert mit der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien ergibt, 1 Billion USD oder mehr beträgt.
Ankündigungen, Einreichungen oder geplante IPOs, die nicht zu einem öffentlichen Handel bis zu diesem Zeitpunkt führen, qualifizieren sich nicht. Private Finanzierungsrunden, Sekundärverkäufe von Aktien oder Transaktionen mit Mitarbeitern werden nicht berücksichtigt. Ein Direkthandel oder eine Fusion über ein SPAC wird nur dann als qualifiziert gelten, wenn es dazu führt, dass OpenAI-Aktien erstmals an einer großen Börse gehandelt werden.
Falls der IPO von OpenAI vor dem Auflösungsdatum bewertet wird, aber der öffentliche Handel noch nicht begonnen hat, kann der Markt für bis zu 30 Kalendertage offen bleiben, um zu bestimmen, ob der IPO abgeschlossen wird.
Falls OpenAI vor einem IPO übernommen, aufgelöst oder in eine andere Entität fusioniert wird, wird dieser Markt sich auf "Nein" auflösen. Im Falle einer Restrukturierung wird der Markt sich nach der rechtlich anerkannten Nachfolgerin von OpenAI auflösen.
Die Auflösungsquelle wird ein Konsens für glaubwürdige Berichterstattung sein.

The question is whether “OpenAI-Börsengang (IPO) mit Bewertung von 1 Billion USD oder mehr vor 2027?” occurs by the stated deadline and under the published conditions.
A Yes outcome requires the stated conditions to be met; No covers the alternative.
The qualifying event, evidence source, cutoff time, and any exceptions are documented in the Resolution Rules below.
Feb. 21, 2026 · 15:33 GMT+3
Jan. 1, 2027 · 07:59 GMT+3
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Dieser Markt wird sich auf "Ja" auflösen, wenn OpenAI einen Initialen Börsengang (IPO) mit einer Bewertung von 1 Billion USD oder mehr zum Zeitpunkt des IPOs bis zum 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr ET, durchführt. Andernfalls wird er sich auf "Nein" auflösen.
Ein "Initialer Börsengang (IPO)" bezieht sich auf den ersten Verkauf von OpenAI-Aktien an die Öffentlichkeit über eine regulierte Börse.
OpenAI wird als eine Bewertung von 1 Billion USD angesehen, wenn die Marktkapitalisierung, die sich aus dem IPO-Ausgabepreis multipliziert mit der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien ergibt, 1 Billion USD oder mehr beträgt.
Ankündigungen, Einreichungen oder geplante IPOs, die nicht zu einem öffentlichen Handel bis zu diesem Zeitpunkt führen, qualifizieren sich nicht. Private Finanzierungsrunden, Sekundärverkäufe von Aktien oder Transaktionen mit Mitarbeitern werden nicht berücksichtigt. Ein Direkthandel oder eine Fusion über ein SPAC wird nur dann als qualifiziert gelten, wenn es dazu führt, dass OpenAI-Aktien erstmals an einer großen Börse gehandelt werden.
Falls der IPO von OpenAI vor dem Auflösungsdatum bewertet wird, aber der öffentliche Handel noch nicht begonnen hat, kann der Markt für bis zu 30 Kalendertage offen bleiben, um zu bestimmen, ob der IPO abgeschlossen wird.
Falls OpenAI vor einem IPO übernommen, aufgelöst oder in eine andere Entität fusioniert wird, wird dieser Markt sich auf "Nein" auflösen. Im Falle einer Restrukturierung wird der Markt sich nach der rechtlich anerkannten Nachfolgerin von OpenAI auflösen.
Die Auflösungsquelle wird ein Konsens für glaubwürdige Berichterstattung sein.