

The question is whether “Wird die Ukraine bis zum 31. Dezember 2027 einen EU-Beitrittsvertrag unterzeichnen?” occurs by the stated deadline and under the published conditions.
A Yes outcome requires the stated conditions to be met; No covers the alternative.
The qualifying event, evidence source, cutoff time, and any exceptions are documented in the Resolution Rules below.
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Market-wide, by position value
Juni 24, 2026 · 02:08 GMT+3
Jan. 1, 2028 · 07:59 GMT+3
Jan. 1, 2028 · 08:29 GMT+3
Dieser Markt wird auf "Ja" aufgelöst, wenn die Ukraine und die Europäische Union bis zum 31. Dezember 2027, 23:59 Uhr ET, formell einen Beitrittsvertrag unterzeichnen. Andernfalls wird dieser Markt auf "Nein" aufgelöst.
Ein qualifizierender Beitrittsvertrag wird eine verbindliche Vereinbarung sein, die die Bedingungen der potenziellen zukünftigen Mitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union festlegt, einschließlich Vereinbarungen, die eine teilweise oder begrenzte Mitgliedschaft vorsehen oder die Ausnahmen, Übergangszeiträume oder Ausnahmen von spezifischen EU-Politiken enthalten. Die Ukraine muss kein Mitglied der Europäischen Union werden, damit dieser Markt auf "Ja" aufgelöst wird. Die Ratifizierung der Vereinbarung durch EU-Mitgliedstaaten, das ukrainische Parlament oder andere gesetzgebende Körperschaften ist nicht erforderlich, damit dieser Markt auf "Ja" aufgelöst wird.
Vorläufige Vereinbarungen, Assoziierungsabkommen, Rahmenabkommen oder die Mitgliedschaft oder potenzielle Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum allein qualifizieren nicht.
Die primäre Auflösungsquelle werden offizielle Veröffentlichungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates oder der Regierung der Ukraine sein, jedoch kann auch ein Konsens glaubwürdiger Berichterstattung verwendet werden.