

The outcomes break “Effektiver Waffenstillstand zwischen Huthis und Saudi-Arabien beginnt bis...? (2-Wochen-Pause)?” into 7 separately evaluated possibilities.
The listed possibilities are December 31, 30. September, October 15, 31. Oktober, November 15, 23. September, and November 30.
Each listed possibility follows the qualifying conditions, evidence source, and timing documented in the Resolution Rules below.
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Last 30 days
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30-day total
$151.47
Daily average
Every trader on this market, last 7 days
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24h volume, market-wide
Market-wide, by position value
Sept. 17, 2026 · 18:20 GMT+3
Nov. 10, 2026 · 03:00 GMT+3
Nov. 10, 2026 · 03:30 GMT+3
Dieser Markt wird zu „Ja“ auflösen, wenn es einen kontinuierlichen 14-Tage-Zeitraum gibt, während dessen weder die Huthis noch Saudi-Arabien eine qualifizierende militärische Aktion gegen den anderen ergreifen, nach einer qualifizierenden militärischen Aktion (oder der Markterstellung), die am oder vor dem angegebenen Datum, 23:59 Uhr ET, stattfindet. Andernfalls wird dieser Markt zu „Nein“ auflösen.
Nur qualifizierende militärische Aktionen, die nach der Markterstellung stattfinden, zählen. Der 14-Tage-Zeitraum beginnt am Kalendertag (ET) nach der jüngsten qualifizierenden Aktion oder am Datum der Markterstellung, wenn nach der Markterstellung keine stattgefunden hat. Der Zeitraum läuft bis 12:00 Uhr ET am 14. Kalendertag. Jede neue qualifizierende Aktion startet die Zählung neu.
Dieser Markt löst zu „Ja“ auf, wenn ein solcher vollständiger 14-Tage-Zeitraum nach entweder der Markterstellung oder einer qualifizierenden Aktion, die am oder vor dem angegebenen Datum (ET) stattgefunden hat, abgeschlossen ist.
Eine qualifizierende militärische Aktion bezieht sich auf einen Luftschlag oder einen Boden-Boden-Raketenangriff, der entweder von den Huthis initiiert wird und Saudi-Arabien direkt trifft oder von Saudi-Arabien initiiert wird und den Jemen direkt trifft. Ein Luftschlag umfasst Bomben, Luft-Boden-Raketen und luftgestartete Drohnen. Ein Boden-Boden-Raketenangriff umfasst Einweg-Angriffsdrohnen und Boden-Boden-Raketen wie Marschflugkörper oder ballistische Raketen.
Die folgenden Aktionen stellen keine qualifizierende militärische Aktion dar: Munition, die vor dem Einschlag zerstört oder abgefangen wird; Boden-Luft-Raketenangriffe; Kleinwaffenfeuer; Bodeneinfälle; Cyber-Operationen; Marinegeschützfeuer und Artilleriefeuer; Haubitzen, Artilleriegeschütze, Mörser und Raketenartillerie (z. B. MLRS-Systeme); Kleinere Boden-Boden-Angriffe, einschließlich kurzreichweitiger Loitering-Munition, FPV-Drohnen und ATGM-Angriffe; Jede Androhung, Autorisierung oder Ankündigung von Gewalt, die nicht ausgeführt wurde.
Jede Munition, die vor dem Einschlag abgefangen oder zerstört wird, stellt keine qualifizierende militärische Aktion dar.